Reparaturbon

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bundesweiter Reparaturbon – Am 26.04.2022 geht’s los!
Reparieren statt wegwerfen – Bundesreparaturbonus als Anreiz für Wirtschaft und Konsumenten
Nun ist es offiziell! Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
und Technologie (BMK) setzt für den Start des österreichweiten Reparaturbons den 26.04.2022 fest.
Der Reparaturbon kann nur von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen
werden und übernimmt 50 Prozent der Kosten bis zu max. 200 Euro je Reparatur bzw.
maximal 30 Euro für einen Kostenvoranschlag betragen.
Sollten Sie also einer Reparatur nicht zustimmen, so müssen Sie mit einem gültigen Reparaturbon
keine Analysekosten oder Kosten für den Kostenvoranschlag bezahlen.
Dazu ist es notwendig, sich über die Förderungs-Website https://reparaturbonus.at einen Bon herunterzuladen.
Pro Person können im Förderzeitraum beliebig viele Bons schnell und unkompliziert heruntergeladen und eingelöst werden.
Allerdings darf pro Gerät nur einmal ein Reparaturbon verwendet werden.
Der Förderbetrag durch den Reparaturbonus wird direkt mit der Förderstelle verrechnet.
Das heißt, dass Sie den Förderbetrag nicht vorstrecken müssen und diesen nicht wieder zurückfordern müssen
sondern nur die Reparaturkosten abzüglich des Förderbetrages bezahlen müssen.